Best Western Macrander Hotel Dresden
Spezielle Hygiene & Sicherheitsmaßnahmen im Zuge von COVID-19
1. Die Gäste werden über die Schutz- und Hygienebestimmungen durch geeignete, gut sichtbare Hinweise/Piktogramme informiert.
2. Desinfektionsspender am Eingang und auf den Toiletten.
3. Verhaltenshinweise sind gut und sichtbar angebracht durch Nutzung von Piktogrammen.
4. Keine Entgegennahme der Garderobe.
5. Gäste so platzieren, dass ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen Personen nach §2 Abs. 2 der SächsCoronaSchVO eingehalten wird, dabei auch „Schneisen“ für das Servicepersonal beachten.
6. Gläser und Tassen nie am Trinkbereich, sondern möglichst weit unten anfassen.
7. Sofern möglich sind Spülmaschinen zu verwenden. Bei Verwendung von Spülmaschinen sind Temperaturen größer 60 Grad Celsius für die Reinigungslösung und von mindestens 65 Grad Celsius für die Klarspülung einzuhalten. Bei Spülen von Hand bzw. mit manuellen Spülgeräten ist zwingend warmes Wasser zu verwenden. Es sind bei jedem reinigenden Spülgang entsprechend wirksame Tenside/Spülmittel zu verwenden.
8. Geschirr und Gläser müssen vor Wiederverwendung vollständig abgetrocknet sein. Trockentücher sind häufig zu wechseln und nicht von mehreren Personen zu benutzen.
9. Nach dem Abtragen von Tellern und Gläsern stets die Hände waschen oder desinfizieren.
10. Tragen von Mund- und Nasenbedeckung oder Gesichtsschutz für ThekenmitarbeiterInnen und für Service-Personal.
11. kein Barbetrieb.
12. Wo möglich kontaktlos bezahlen.
13. Kassenoberfläche regelmäßig und vor allem bei Schichtwechsel desinfizieren.
14. Spielzimmer oder Spielecken für Kinder sollten weiterhin geschlossen bleiben.
15. Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife zur Verfügung zu stellen.
16. Keine wiederverwendbaren Handtücher, sondern ausschließlich Handtuchspender;
fest installierte Heißlufttrockner dürfen eingebaut bleiben.
17. Regelmäßige Reinigungszyklen (mind. alle 6 Stunden, bei Bedarf häufiger)
mit Nachweis.
18. Aushang der Reinigungszyklen mit Unterschrift der Reinigungskraft.
19. Desinfizieren von Türklinken und Armaturen in den Gästetoiletten im 3-
Stunden Rhythmus.
20. Anbringen von Piktogrammen zum 1,50 m Abstand an Pissoir
Terrasse/Biergarten/Selbstbedienungskonzepte.
21. Einhaltung Mindestabstand von Personen analog Restaurant von 1,50 m.
22. Keine Besteckkörbe, an denen sich die Gäste selbst bedienen, Ausgabe
durch Personal.
23. bei Selbstbedienung im Biergarten konsequent auf den Abstand bei der
Schlangenbildung achten; Abstandsmarkierungen anbringen (mind. 1,5 m),
lange Warteschlangen sind zu vermeiden.
24. Arbeitsmaterialen heiß waschen und reinigen.
25. Tägliches Wechseln von Arbeitskleidung, regelmäßiges Händewaschen.
26. Tägliche Dokumentation der Symptomfreiheit von Küchenmitarbeiterinnen bei
Dienstantritt durch deren Unterschrift.
27. Check-in-Prozess mit Abstand auch zwischen Gast und Rezeptionist gestalten.
28. Mund- und Nasenschutz tragen oder mit Hilfe von Plexiglaswänden oder
anderen Materialen das Infektionsrisiko verringern.
29. Vor der Rezeption zur Einhaltung der Abstandsregeln Piktogramme oder
Abstandsmarkierungen anbringen
30. Keinen Obstkorb mehr anbieten, an dem sich der Gast selbst bedienen kann.
31. Zimmerschlüssel und –karten beim Neukodieren desinfizieren
32. Wo möglich kontaktlos bezahlen.
33. mind. zweimal täglich Türklinken, Lichtschalter und Handläufe an Treppen im
öffentlichen Bereich desinfizieren.
34. Bei Gastkontakt Mund- und Nasenschutz oder Gesichtsschutz tragen, sofern
Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann.
35. Einhalten der Abstandsregelung 1,50 m fremder Personen
(§2 SächsCoronaSchVO).
36. Anbringen von Piktogrammen.
37. An den Eingängen auf allen Stockwerken die entsprechenden Verhaltensregeln
in Bezug auf die Abstandsregeln (§§2 Abs. 1+2) gut sichtbar anbringen.
Besonderheiten: Eisdielen/Quick-Service Konzepte.
38. vorzugsweise kontaktlos bezahlen
39. Die Mitarbeiter werden zu den vorgenannten Schutzmaßnahmen und
Verhaltensregeln unterwiesen. Dies wird aktenkundig dokumentiert.
40. Beim ersten Anzeichen einer Infektion melden.
41. Genügend Schutzausrüstung wie Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe.
42. Waschgelegenheiten mit Flüssigseife und Desinfektionsmittel zur Verfügung
stellen.
43. In den Umkleidekabinen Arbeitskleidung von privater Kleidung trennen, auf
Abstand achten.
44. Maßnahmen und Verhaltensregeln schriftlich fixieren und im Küchen- oder
Thekenbereich für die Mitarbeiter gut sichtbar aushängen.
45. Die Maßnahmen müssen auf das jeweilige Objekt/Betriebskonzept
angepasst werden.
Individuelle Hotelinfos im Zuge von COVID-19
We are open! Für Geschäftsreisen geöffnet. Bitte beachten Sie die Maskenpflicht. Pool-, Sauna- und Fitnessbesuche sind leider nicht möglich. Aus Infektionsschutzgründen vorerst keine Reinigung der Bleiberzimmer. Frühstück und Abendessen wird in eingeschränkter Form und nur für Hausgäste angeboten.
Serviceeinschränkungen im Zuge von COVID-19
Liebe Gäste,
auch in diesen Zeiten stehen wir Ihnen für Ihren Hotelaufenthalt zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich vor Anreise über www.rki.de über die für Sie gültigen Reisebestimmungen und sprechen uns an, wie wir dies gemeinsam umsetzen können.
Das alle nötigen Hygienestandards eingehalten werden versteht sich von selbst. Dafür setzen wir auf Ihr Verständnis, dass bestimmte Serviceleistungen zeitweise nicht angeboten werden können. Z.B. ist die Nutzung von Pool, Sauna und Fitnessbereich bis auf weiteres nicht erlaubt.
Aber es muss niemand hungrig das Haus verlassen! Je nach Auflagen, lassen wir uns was einfallen, Ihnen ein leckeres Frühstück zu servieren.
Ob nun als Buffet oder Lunchpaket - Lecker ist es auf jeden Fall! Welche Variante für Ihren Aufenthalt gilt, erfragen Sie am besten bei Anreise.
Und wir kommen nur auf Ihr Zimmer, wenn Sie es wünschen und wir uns vorher hinsichtlich Reinigung abgesprochen haben.