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19.06.2015

BEST WESTERN PREMIER Hotel Victoria, Freiburg

Bettensteuer-Kampf in Freiburg hat ein Ende

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden: Das Verfahren gegen die Bettensteuer in Freiburg fiel zugunsten der Stadt aus. Astrid und Bertram Späth, Inhaber des Best Western Premier Hotel Victoria in Freiburg und Antragssteller des sogenannten Normenkontrollantrages, sind dennoch optimistisch gestimmt, da die zusätzlichen Einnahmen auch in Tourismusprojekte fließen sollen. Mit dem Urteil geht ein langer Kampf zu Ende, an dessen vorderster Front sich das Freiburger Gastgeber-Ehepaar engagierte.

Freiburg, 19. Juni 2015. Das Best Western Premier Hotel Victoria in Freiburg konnte sich am Donnerstag, den 11. Juni 2015 nicht vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegen die Stadt Freiburg für eine Aussetzung der Satzung zur Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Stadt Freiburg durchsetzen. Damit blieb der Normenkontrollantrag, der am heutigen Vormittag in seiner vollständigen schriftlichen Ausfertigung zugestellt wurde, erfolglos. „Ich möchte mich zuallererst bei all meinen Mitstreitern, Helfern, Unterstützern, Verbänden und Sponsoren bedanken. Es war gewaltig, was wir in Freiburg auf die Beine gestellt haben. Wer hätte das gedacht, dass in Freiburg Hoteliers und Gastgeber auf die Straße gehen um zu demonstrieren. Wir haben gezeigt, dass es uns wichtig ist, dass wir uns gegen ein ungerechtes System wehren und dass wir allesamt Gastgeber sind, die ihre Gäste nicht zu Abgaben für die Stadt verpflichten wollen. Das Gericht hat leider anders entschieden! Alle unsere Bemühungen, die komplizierte Nachfrage-Prozedur bei der Ankunft unserer Gäste abzuwenden sind leider gescheitert“, erklärte Astrid Späth direkt nach dem Urteil. Sie ergänzt jedoch optimistisch: „Freiburgs Erster Bürgermeister Otto Neideck hat zugesagt, dass alle Einnahmen aus der Bettensteuer von über einer Million Euro ausschließlich Tourismusprojekten in Freiburg zu Gute kommen – darüber freue ich mich sehr. Denn mit dem Geld können viele spannende Projekte für unsere Gäste realisiert werden, für die ich mich im Tourismusbeirat weiterhin persönlich einsetze.“

Mit der Entscheidung des Gerichts ist die Satzung vom 15. Oktober 2013 rechtmäßig und die auf private Übernachtungen erhobene Steuer darf beim Beherbergungsbetrieb als Steuerschuldner erhoben werden, der sie auf den Übernachtungsgast als eigentlichen Steuerträger übertragen kann. Die damit verbundenen Mitwirkungslasten der Beherbergungsbetriebe sind nicht unverhältnismäßig, entschied das Gericht.

Die Stadt Freiburg hatte die Einführung der Steuer mit der hervorragenden Infrastruktur für Bürger und Gästen begründet. Für die Instandhaltung und den Ausbau würden erhebliche Mittel benötigt. Ziel einer Übernachtungsteuer sollte es sein, in Freiburg übernachtende Touristen an diesen Kosten zu beteiligen. Dagegen formierte sich die Hotelbranche in Freiburg und verwies auf die Tatsache, dass es unmöglich eindeutig nachprüfbar sei, ob ein Gast beruflich oder privat in Freiburg nächtigt. Gegenüber der Stadt ist bisher der Hotelier haftbar, obwohl die Steuerschuld vom Gast beglichen werden muss.

Alternativ zur Bettensteuer hatten die Freiburger Hoteliers in Zusammenarbeit mit der FWTM (Freiburg Wirtschaft Tourismus und Messe) an einem Konzept zur Einführung einer freiwilligen Green City Fee gearbeitet. Dieser Betrag sollte zweckgebunden und ausschließlich zur Förderung nachhaltiger touristischer Projekte verwendet werden. Die Stadt Freiburg hielt dennoch an der Übernachtungssteuer fest. So formierte sich der Widerstand der Freiburger Gastgeber, unter anderem gab es Demonstrationen und Proteste im Vorfeld der Verhandlung.

Für ihr Engagement im Kampf gegen die Freiburger Bettensteuer wurde Astrid Späth bereits Ende vergangenen Jahres mit dem Titel „DEHOGA-Unternehmerin des Jahres“ vom Hotel- und Gaststättenverband ausgezeichnet. Die Gastgeberin hatte sich seit Einführung der Satzung an führender Stelle im Kampf gegen die Bettensteuer, die von der Stadt Freiburg als bislang einziger Kommune in Württemberg eingeführt wurde, verdient gemacht. Mit Unterstützung des Hotel- und Gaststättenverbandes hatte sie gemeinsam mit ihrem Mann Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen diese Besteuerung eingereicht.

Pressekontakt im Hotel:
BEST WESTERN PREMIER Hotel Victoria
Astrid Späth, Gastgeberin
Eisenbahnstrasse 54, 79098 Freiburg
Telefon: 0761 20734 402, Fax: 0761 20734 44
E-Mail: aspaeth@victoria.bestwestern.de
Internet: www.hotel-victoria.de

Bildmaterial steht zum Download bereit unter:
www.bestwestern.de/Bildmaterial

 

Best Western ist eine qualitätsorientierte, internationale Hotelkette, die unternehmerisch unabhängige Hotels unter einer Marke vereint. Mit über 4.000 Hotels in mehr als 90 Ländern ist Best Western die größte Hotelkette der Welt. Als Dienstleistungspartner verfolgt Best Western das Ziel, den wirtschaftlichen Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit der Partnerhotels zu steigern. In Deutschland und Luxemburg gehören mehr als 200 Hotels zur Best Western Hotels Deutschland GmbH, die im Jahr 2014 einen Gesamtumsatz von rund 680 Millionen Euro erwirtschaftet haben. Die Tagungs-, Stadt- und Ferienhotels der Marke Best Western garantieren weltweit einheitliche Qualitätsstandards und behalten gleichzeitig ihren individuellen Stil und ihre unternehmerische Eigenständigkeit. Neben der Kernmarke präsentiert Best Western die Kategorien Best Western Plus und Best Western Premier, die sich durch ein hochwertiges Ambiente, durchgängiges Design sowie zusätzliche Serviceangebote und Ausstattung qualifiziert haben.

Über den Markenanschluss profitieren die einzelnen Hotels von den umfassenden Marketing- und Verkaufsaktivitäten für alle relevanten Marktsegmente und Zielgruppen. Neben zielgruppenspezifischen Katalogen in Millionenauflage stellt Best Western für alle Marktsegmente modernste Vertriebs- und Kommunikationswege bereit. Alle Hotels sind über elektronische Distributionssysteme in den weltweiten Reservierungssystemen sowie im Internet optimal präsentiert und buchbar. Zudem verfügt Best Western über eigene Reservierungszentralen. Know-how Transfer ist eine der weiteren Aufgaben von Best Western: In der eigenen Best Western Akademie werden wichtige Fachkenntnisse vermittelt und geschult. Das Loyalitätsprogramm für Vielreisende heißt Best Western Rewards mit weltweit mehr als 24 Millionen Mitgliedern.

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